Das OLG Bremen urteilte: Wer seine Wohnung verlässt und sich nicht vergewissert, ob die Herdplatte ausgeschaltet ist, handelt grob fahrlässig. Kommt es deswegen zum Brand, ist der Wohngebäudeversicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen.
Ein Urteil des OLG Bremen zeigt: das Nachprüfungsrecht des Versicherers spielt in der BU-Versicherung eine wichtige Rolle. Es erlaubt dem Versicherer auch bei unheilbaren Krankheiten gesundheitliche oder beruflich leistungsrelevante Entwicklungen zu prüfen.