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Erklärungsfrist bei Grundsteuer nicht verpassen

Grundstückseigentümer sind gesetzlich dazu verpflichtet, bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuer-Feststellungserklärung abzugeben. Stichtag ist der 1. Januar 2022. Welche Daten mitzuteilen sind, hängt davon ab, in welchem Bundesland sich das Grundstück befindet.