Intransparent ist eine Klausel, wenn sich ihr Regelungsgehalt überhaupt erst aus der in Bezug genommenen Vorschrift erschließen lässt. Wie sich das Transparenzgebot auf die Obliegenheitspflichten in der Wohngebäudeversicherung auswirkt, erläutert Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski im zweiten Teil.