Das Oberlandesgericht Stuttgart urteilte über das Rücktrittsrecht eines Berufsunfähigkeitsversicherers bei Verstoß des Versicherungsnehmers gegen die Anzeigepflicht.
Gegen die Deutsche Bank und Hauck & Aufhäuser wurde eine 11-Milliarden-Euro-Klage vor dem Landgericht Frankfurt am Main wegen Prozessbetrugs eingereicht.