Wenn jemand schwere Schäden erleidet, die ihn ein Leben lang beeinträchtigen werden, hat der Betroffene Anspruch auf ein Schmerzensgeld. Dann sind auch 800.000 Euro Schmerzensgeld gerechtfertigt.
Ein Ehegattentestament wird unwirksam, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat.