Das Oberlandesgericht Köln hatte sich mit der Anrechnung einer vom Versicherer aufgebauten Altersversorgung auf den Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters zu befassen.
Wenn bei einer Werbung für ein Auto die Angaben zur Motorisierung fehlen, ist diese unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Auch wenn ein Fußgänger einen sperrigen Gegenstand vor sich trägt, der die Sicht beeinträchtigt, muss er sich den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen.
Der Gewährleistungsanspruch kann auch erfüllt werden, indem Geschädigte im Dieselskandal ein neues Nachfolgemodell bekommen, wenn es das Vorgängermodell nicht mehr gibt.
Weil das Oberlandesgericht die Begründungen für die Prämienerhöhungen der AXA in der Privaten Krankenversicherung als mangelhaft ansieht, erklärte das Gericht diese für unwirksam.
Der Auskunftsanspruch eines Versicherungsnehmers nach DSGVO umfasst nicht nur seine Personenstammdaten, sondern auch eine Auskunft über interne Vermerke des Versicherers, urteilte das Oberlandesgericht Köln.
Ein Elektronikmarkt muss beim Verkauf eines Smartphones nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates des Betriebssystems Android hinweisen, urteilte das Oberlandesgericht Köln.
Wer sich einem bergab rollenden PKW entgegenstellt und dabei gravierende Verletzungen erleidet, muss sich ein ganz erhebliches Eigenverschulden entgegenhalten lassen.
Wer im Wald mit dem Mountainbike unterwegs ist, muss jederzeit mit „waldtypischen Gefahren“ rechnen, weswegen die Gemeinde bei einem Sturz nicht haftet.