Ein Mann bedrohte und schikanierte seine Nachbarn über einen längeren Zeitraum und musste dafür geradestehen. Das OLG Karlsruhe verurteilte ihn zum Schadensersatz in Höhe von 44.000 Euro.
Der 12. Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat entschieden, dass Versicherungsschutz in einer Betriebsschließungsversicherung auch dann besteht, wenn die Schließung durch einen „Lockdown“ aufgrund der Corona Pandemie erfolgt ist.
Schwere Unwetter, Dauerregen oder Überschwemmungen: Wird das eigene Auto dabei beschädigt, kann es schnell sehr teuer werden. Die Teilkasko greift auch bei Wasserschäden – nicht aber bei Fehlverhalten.
Wer das Sportband Slackline ungekennzeichnet über einen Radweg spannt, haftet bei einem Unfall voll auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.