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BGH: Dispozinsen müssen transparent sein

Banken müssen die Zinssätze besonders hervorheben und eindeutig über die Kosten für eine Kontoüberziehung informieren. Hat eine Bank nach Kundengruppen differenzierte Zinssätze, darf sie den Überziehungszinssatz nicht mit „bis zu … Prozent“ angeben.

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