Banken müssen die Zinssätze besonders hervorheben und eindeutig über die Kosten für eine Kontoüberziehung informieren. Hat eine Bank nach Kundengruppen differenzierte Zinssätze, darf sie den Überziehungszinssatz nicht mit „bis zu … Prozent“ angeben.
Der vzbv hat auch in 2. Instanz gegen die Deutsche Bank gewonnen: Das OLG Frankfurt entschied, dass das Entgelt von 8,99 Euro für ein Basiskonto zu hoch ist.