Die Klage eines Immobilienmaklers auf Honorar hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf mit einer Klagerücknahme geendet. Es muss eine ausreichende Leistung erbracht werden, um Honoraransprüche zu begründen.
Macht ein Kaufinteressent für eine Immobilie im Hinblick auf einen erhofften Vertragsschluss Aufwendungen, dann trägt er selbst die damit verbundenen Risiken, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Autofahrer können ihre Werkstatt auf Schadenersatz in Anspruch nehmen, wenn diese bei aufwendigen Reparaturen Teile nicht gleich mit überprüft, an die sie im Rahmen der Arbeiten gut herankommt, die aber ansonsten unzugänglich sind.
Wenn sich herausstellt, dass der Partner scheinselbstständig war, sind bei einer Scheidung die nachzuzahlenden Beiträge zur Rentenversicherung beim Versorgungsausgleich für die Trennungszeit zu berücksichtigen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte, dass die Klausel zum Risikoausschluss für psychische Erkrankungen nicht gegen das Transparenzgebot verstößt und auch keine unangemessene Benachteiligung darstellt.