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Unfallversicherungsschutz im Homeoffice wurde erweitert

Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz bestimmt jetzt, dass bei mobiler Arbeit im selben Umfang Versicherungsschutz besteht, wie bei Ausübung der Tätigkeit im Betrieb. Außerdem sind jetzt Wege, die Beschäftigte zurücklegen, um ihre Kinder in eine externe Betreuung zu bringen, versichert.