Wie eigenes Vermögen richtig vererbt wird, steht im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschrieben. Doch kaum jemand wird die über 400 Paragrafen jemals lesen. Und selbst wenn: Der pure Gesetzestext allein bringt einen nicht weiter. Das richtige Vererben will also gelernt sein.
Normalerweise wird ein Testament handschriftlich auf einem Blatt Papier aufgesetzt und danach sicher aufbewahrt. Möglich, wenngleich unüblich, ist es aber auch, das Testament in Briefform an die darin bedachte Person zu versenden.
Wie können übergangene Erben ihre Erbrechtsansprüche noch geltend machen und welche rechtlichen Hürden sind dabei zu nehmen? Rechtsanwalt Dr. Sven Gelbke von der Internetplattform „Die Erbschützer“ erläutert die wichtigsten Sachfragen.
Ein Ehegattentestament wird unwirksam, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat.