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MiFID-Nachhaltigkeitsabfrage nicht umsetzbar

Die regulatorischen Vorgaben für die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen beim Kunden sind derart überkomplex, dass es weder in der Breite der Vermittlerschaft noch bei den Kunden eine Bereitschaft dazu gibt, sich diesem Abfrageprozess auszusetzen, vermeldet der AfW.

ESG-Abfrage in der Finanzberatung startet verspätet

Nach Informationen des AfW wird der Bundesrat sich wohl erst am 31.03.2023 mit dem Verordnungsentwurf befassen. Damit müssen Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO voraussichtlich erst ab April 2023 die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden erfragen.

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