Der BVK begrüßt den Beschluss, wonach künftig auch Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen müssen. Er sorge für eine rechtliche Gleichstellung bei der Abfragepflicht zwischen Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlern.