Zum 1. Januar 2024 steigt die Bemessungsgrenze auf ein jährliches Einkommen von 62.100 Euro und der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag wird auf 1,7 Prozent angehoben. Ebenfalls angehoben werden die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung.
Ab dem 1. Januar 2023 wird für die Erhebung der GKV-Beiträge ein maximales Einkommen von jährlich 59.850 Euro berücksichtigt und der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,3 Prozent angehoben. In der PKV entfällt der Zuschlag zur Finanzierung der coronabedingten Mehrkosten.
Diese gesetzlichen Regelungen, die 2023 in Kraft treten, werden Einfluss auf die private Finanzplanung haben. Was sich für Immobilienbesitzer, Sparer, Eltern und Geringverdiener ändert.
Mit personellen Veränderungen im Führungsgremium der MLP Finanzberatung SE will der Konzern sich strategisch weiterentwickeln: Dr. Uwe Schroeder-Wildberg übernimmt den Aufsichtsratsvorsitz und Jan Berg wird neuer Vorstandssprecher.
Die Domcura AG hat die Verträge mit dem Vorstandsvorsitzenden Uwe Schumacher (61) und Horst-Ulrich Stolzenberg (58), Vorstand
für Vertrieb und Marketing, frühzeitig um jeweils fünf Jahre verlängert.