19.09.2022 Assekuranz Urteile Verteilung des Selbstbehalts in der Gebäudeversicherung Der BGH hat entschieden, dass bei einem Leitungswasserschaden, der im räumlichen Bereich des Sondereigentums eingetreten ist, der im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu tragen ist.