21.12.2020 National Presseportal Coronavirus-Infektion kann als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden Bei der Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit spielen vor allem die Dauer sowie Intensität des Kontaktes einer nachweislich mit dem Virus infizierten Person eine Rolle.