Ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums ermöglicht Zeitkonten jetzt unter Umständen auch für Geschäftsführer. Steuerberater Matthias Gehlen erklärt, was Firmen und Chefs dabei beachten sollten.
Unter Umständen können Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Anteilsmehrheit von der Sozialversicherungspflicht befreit sein, zeigt die aktuelle Rechtsprechung.