Aktuelles

Produktintervention: BaFin schützt Kleinanleger

Kleinanleger sind ab dem 1. Januar 2023 davor geschützt, beim Handel mit Futures unbegrenzte Verluste zu erleiden. Anders als in der Entwurfsfassung vom Februar 2022 bleibt der Futur-Handel möglich, wenn sie damit realwirtschaftliche Preisrisiken absichern.

BaFin interveniert bei Handel mit Futures

Nach ihrem Retail-Verbot für CFD mit Nachschusspflichten beobachtet die BaFin aktuell, dass Anbieter verstärkt Futures mit Nachschusspflichten an Privatkunden vermarkten. Deren Vermarktung, Vertrieb und Verkauf soll für Privatkunden beschränkt werden.