Bei dem schönen Frühlingswetter genießen viele die Sonne auf dem Balkon oder im Garten und möchten auch gerne dabei Grillen. Aber darf das eigentlich jeder uneingeschränkt?
Viele, die derzeit wegen der Corona-Pandemie finanzielle Engpässe haben, machen sich Sorgen, dass sie ihre Miete nicht zahlen können und damit ihre Wohnung verlieren.
Wenn die Gasversorgung eines Mietshauses zusammenbricht und nicht im angekündigten Zeitraum wieder funktioniert, kann der Mieter eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter beantragen.
Das Abschleifen des Parketts gehört einem Urteil des Amtsgerichts Nürnberg zufolge nicht zu den sogenannten Schönheitsreparaturen, die ein Mieter durchführen muss.