Der Verbraucherschutzverein sieht in dem BaFin- Merkblatt „zu wohlverhaltensrechtlichen Aspekten“ viele positive Elemente – insbesondere die neuen Regelungen zur Bewertung des tatsächlichen Nutzens von Kapitallebensversicherungen für Verbraucher.
Die Neufassung des weiterhin restriktiven Merkblatts enthält nur einige Erleichterungen für die Anbieter von Vermögensanlagen. Mit einer zeitgleich publizierten Checkliste will die BaFin ihnen und den Hinterlegern zudem Hilfestellung geben.