Wenn ein Pflegefall auftritt, gibt es Vieles zu beachten. Eine der dringendsten Fragen ist die nach der Finanzierung der Pflegesituation. Am häufigsten wird hierbei das Pflegegeld beansprucht. Doch gibt es hier gibt es zahlreiche Irrtümer und Fehleinschätzungen.
Bei der Einstufung eines Kindes in einen Pflegegrad, der Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die Pflegeversicherung oder der temporären Unterbringung eines pflegebedürftigen Kindes gibt es häufig Unsicherheiten. Denn es gelten teilweise andere Regeln als bei erwachsenen Menschen mit Pflegebedarf.
Aufgrund der Corona-Pandemie finden Pflegegradbegutachtungen derzeit nicht persönlich, sondern telefonisch statt. Die ARAG-Experten informieren über die neue Beratungssituation, die Risiken und die richtige Vorbereitung.
Pflegebedürftige Menschen werden ihrer Schwere der Beeinträchtigung nach in die Pflegegrade 1 bis 5 eingeteilt. Doch welche Voraussetzungen und Leistungen gelten beim Pflegegrad 1?