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AfW: Pools sind Garanten für die Unabhängigkeit

Der AfW begrüßt die Entscheidung des SG Lüneburg, nach dem die Zusammenarbeit mit einem Maklerpool für einen Versicherungsmakler nicht zur Rentenversicherungspflicht führt. Es zeige auf, dass die Makler-Unabhängigkeit in einer Zusammenarbeit mit Pools und Verbünden klar geregelt und gewährleistet ist.

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VEMA: Zur Gefahr durch Intermediäre

Die Gefährdung der Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers durch die Nutzung von Intermediären – wie Pools und Verbünden – ist regelmäßig Thema bei einzelnen Berufsverbänden. Die VEMA positioniert sich dazu mit einem klaren Statement.