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Absurder Zustand bei ESG-Präferenzabfrage

Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach § 34 f GewO sind derzeit von der ESG-Abfragepflicht ausgenommen. Der AfW geht von einem Übergangsszenario aus und rät, das Thema Nachhaltigkeit freiwillig proaktiv gemäß den gesetzlichen Vorgaben in der Beratung umzusetzen.