Das Bezugsrecht regelt, wem im Versicherungsfall die vereinbarte Leistung zusteht. Warum trotz Bezugsrecht im Zweifel jemand ganz anderes Begünstigter werden kann, erklären RA Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm.
Zum 1. Januar 2022 sinkt der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen von 0,9 auf 0,25 Prozent. Die uniVersa unterstützt ihre Vertriebspartner beim LV-Endspurt und bietet zudem Vermittlern einen speziellen VIP-Service an.