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Befreiung vom Zwangskorsett des BetrAVG

Die Betriebsrente nach dem BetrAVG zu gestalten passt oft nicht zu den Bedürfnissen der Arbeitgeber- und Nehmer. EU-Recht und Rechtsprechung machen das BetrAVG zudem unberechenbar. Doch unnötige Belastungen und Einschränkungen können vermieden werden.

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