Die Rente soll in Westdeutschland um 5,35 Prozent und in den neuen Ländern um 6,12 Prozent angehoben werden. Eine Schutzklausel soll zudem sicherstellen, dass das Rentenniveau von 48 Prozent bis zum 1. Juli 2025 nicht unterschritten wird.
In der GKV bleiben Pflichtversicherungs- sowie Beitragsbemessungsgrenze unverändert. Während die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung sinkt, steigt sie in den neuen Bundesländer auf 3.150 Euro/Monat.