Am 02. Juni 2022 informiert die Kanzlei Jöhnke und Reichow über ein aktuelles Verfahren vor dem LG Bamberg und erklärt, welche Beratungspflichten bei Umdeckung einer Grundfähigkeitsversicherung bestehen und wann die VSH die Deckung verweigern kann.
Ein Versicherungsmakler wurde zum Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung im Rahmen einer Beratung verurteilt. Die R+V verweigerte die Schadenregulierung, denn eine wissentliche Pflichtverletzung war nicht vom Versicherungsschutz gedeckt.