Wohngebäude: Urteil zur Leistungspflicht bei Sturmflut und Überschwemmung
Bei der Auslegung von Ausschlüssen gelten zugunsten der Versicherungsnehmer strengere Vorgaben. Es werden nur Umstände wirksam ausgeschlossen, die hinreichend klar und präzise umschrieben sind. Im Versicherungsfall kann die Leistungspflicht insbesondere bei Sturmflutschäden trotz eines Ausschlusses in Gänze erhalten bleiben.