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BaFin begrüßt BGH-Entscheidung zu Prämiensparverträgen

Der BGH spricht sich deutlich für eine monatliche Zinsanpassung nach der Verhältnismethode aus. Offen ist derzeit noch, welcher Referenzzins zugrunde gelegt werden muss. Die BaFin rät Betroffenen, ihre Ansprüche bis zur Klärung vor Verjährung zu schützen.