Wer einem anderen Autofahrer hinten auffährt, weil dieser plötzlich ohne Grund stark abbremst, muss einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken zufolge, den entstandenen Schaden nicht allein übernehmen.
Zahlreiche Immobiliendarlehensverträge könnten nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof wieder zur Disposition stehen, nachdem der EuGH die verbraucherunfreundliche Auslegung des BGH nicht geteilt hat.
Wenn eine Werkstatt ein Kundenfahrzeug auf einem öffentlich zugänglichen Kundeparkplatz abstellt, haftet sie nicht für dort entstandene Schäden, urteilte das Landgericht Saarbrücken.