Das Landgericht München entschied erneut zum Umfang des Versicherungsschutzes einer Betriebsschließungsversicherung. In diesem Fall klagte eine Münchener Gastwirtin auf Leistungen aus dem Versicherungsvertrag.
Einem Urteil des Landgerichts München zufolge hat ein Gastwirt, der Corona-bedingt seinen Betrieb schließen musste, Anspruch auf eine Entschädigung durch seine Betriebsschließungsversicherung.
Das Urteil des Landgerichts München vom Februar 2020 wegen Verletzung des Sondervergütungsverbotes ist nun rechtskräftig. Das Vergleichsportal verzichtet darauf, Berufung einzulegen.
Das Landgericht München urteilte, dass die sogenannten „Jubiläumsdeals“ des Internetvergleichsportals Check24 gesetzeswidrig sind. Geklagt hatte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute.