Zu einer Unterlassungsklage und im schlimmsten Fall zu einer Firmenlöschung kann es kommen, wenn Versicherungsvermittler ihrer Kreativität bei der Firmierung freien Lauf lassen und es auch mit dem Impressum nicht so genau nehmen.
Das LG Düsseldorf hat nach einer Klage des vzbv gegen die Volksbank Rhein-Lippe entschieden: Banken dürfen neben Kontoführungsführungsgebühren kein gesondertes Entgelt für die Verwahrung von Einlagen auf Girokonten berechnen.
Für Kredite im Internet darf eine Bank nicht mit einem Best-Zinssatz werben, dann aber die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den Konditionen in einer kleinen Fußnote auf der Folgeseite platzieren.
Der einheitliche Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind zulässig, entschied der Bundesgerichtshof.