17.07.2020 Infothek 4 Wände Urteile Informationspflicht bei erkennbarem Schädlingsbefall im Dachstuhl Bei Arbeiten am Dachstuhl haben die damit beauftragten Unternehmer die Pflicht, diesen auf Vorschäden zu prüfen. Den Auftragnehmer müssen sie bei erkennbaren Spuren von Schädlingsbefall darauf hinweisen.