KZBV und GKV-Spitzenverband haben die Regelungen zur Nutzung der Europäischen Krankenversicherungskarte für vertragszahnärztliche Leistungen weiter optimiert. Dabei wurde auch der Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU berücksichtigt.
Zahnärzte haben ab Oktober die Möglichkeit, neue Leistungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung zu erbringen, um das Potential der Telemedizin künftig noch stärker nutzen zu können.