Sich etwas dazuverdienen in Zeiten von Corona: Sonderregelungen für Kurzarbeiter, Frührentner und 450-Euro-Jobber machen es möglich. Doch nicht alle Möglichkeiten sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
Die Corona-Krise in Deutschland verschärft auch nach der weitgehenden Lockerung der Kontaktbeschränkungen bestehende Ungleichheiten bei Einkommen und beruflichen Möglichkeiten.
Nach gesetzlicher Regelung werden Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Dies soll sich nun durch eine Anordnung der Bundesagentur für Arbeit vorübergehend geändert haben. Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm dazu.
Viele Versicherer boten Kunden mit einer Betriebsschließungsversicherung einen Vergleich an. Der Fachanwalt Tobias Strübing geht allerdings davon aus, dass diese Vergleiche in sehr vielen Fällen treuwidrig und damit unwirksam sein dürften.
Nicht nur kulturelle Einrichtungen und Gastronomen sind finanziell schwer von der Corona-Krise betroffen, gerade auch viele kleinere Unternehmen und Selbstständige stehen am Rande ihrer Existenz. Paul-Alexander Thies, CEO bei Billomat, über die Maßnahmen der Bundesregierung.
Die zusätzlich anfallende Sorgearbeit während der Corona-Krise durch die Schließung von Kitas und Schulen setzt Familien enorm unter Druck und kann dabei Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern verfestigen.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. erklärt, wann Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld erhalten haben, eine Steuererklärung abgeben müssen.
Mit dem Corona Soforthilfe Rechner www.corona-selbsthilfe.org will die Initiative Selbstständigen und Freiberuflern helfen eine Schneise durch den deutschen Bürokratie-Dschungel zu schlagen.
Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, erklärt, wann es Unternehmen und Selbstständigen möglich ist, die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen zu stunden.
Da davon ausgegangen werden muss, dass manche Firmen von der vereinfachten Regelungen zum Zugang zu Kurzarbeitergeld Gebrauch machen werden, gibt Markus Kirner von der Kanzlei Michaelis einige grundsätzliche Informationen, wie sich dies auf betriebliche Vorsorgesysteme auswirkt.
Um auch bei schwereren Störungen – wie sie derzeit durch das Coronavirus entstehen – den Betrieb sowie Kunden- und Lieferkontakte aufrechterhalten zu können, gibt Martin Gräfer von der Bayerischen acht Tipps.