Nachdem der Bundesgerichtshof Versicherungsberatern Erfolgshonorare für Tarifwechsel in der PKV verboten hat, erklären Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm, wie der Versicherungsberater mit Zweitberuf genau dies und mehr dennoch darf.
Auch wenn das Bundessozialgericht das Angebot von Wahltarifen durch Krankenkassen eingeschränkt hat, könnten diese dennoch ausgeweitet werden – Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm erklären, warum.