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Entgelt bei Baukredit-Umschuldung gekippt

Entgelt bei Baukredit-Umschuldung gekippt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 10. September eine Klausel für unwirksam erklärt, wonach Kunden dafür bezahlen müssen, dass ihre Bank die Grundschuld unter Treuhandauflagen an den neuen Kreditgeber freigibt. Er gab damit dem Verbraucherzentrale Bundesverband recht, der gegen die Kreissparkasse Steinfurt geklagt hatte.