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BU durch Hypermobilitätssyndrom

Vor dem Landgericht Kleve wurde der Fall einer jungen Mechatroniker-Auszubildenden verhandelt. Sie konnte den Ausbildungsberuf nicht mehr ausüben und hatte ihren Leistungsanspruch auf Berufsunfähigkeit vor Gericht geltend gemacht. Im Mittelpunkt stand unter anderem die Bewertung des Krankheitsbildes „Ehlers-Danlos-Syndrom.“