06.02.2019 Infothek 4 Wände Urteile Baumfällkosten dürfen nicht auf Betriebskosten umgelegt werden Nur regelmäßig anfallende Kosten können Vermieter auf Betriebskosten umlegen, wozu das Fällen eines maroden Baumes nicht gehört, urteilte das LA Berlin.