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BaFin-Prüfungsschwerpunkt: Reverse Factoring

Die BaFin wird vor allem darauf achten, wie Reverse-Factoring-Transaktionen in den Bilanzen und der Kapitalflussrechnung dargestellt werden. Sie wird zudem überprüfen, ob die Unternehmen im Anhang und Lagebericht die erforderlichen Angaben machen.