Eine Anlegerin erwarb nach der Beratung durch einen Anlageberater eine geschlossene Beteiligung. Da sie nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt worden sei, verlangte sie Schadensersatz.
Das LG Frankfurt hat Accontis zu Schadensersatz und Rückabwicklung der von ihr empfohlenen riskanten Anlage an einem Lebensversicherungsfonds verurteilt.