Die AXA steht in einem Grundsatzstreit zu der Frage, ob massenhafte Vertragskündigungen der „Unfall-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr“ rechtens sind, mit der Verbraucherzentrale Hamburg vor einer gerichtlichen Niederlage.
Mit der KombiRente der Württembergischen können die bisherige und die neue steuerliche Förderung in einer klassischen Direktversicherung kombiniert werden.