Gemeinsam mit den Beiträgen zur GRV können Einzahlungen in eine Basis-Rente seit Jahresbeginn in Höhe von maximal 27.565 Euro als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag in der bAV beträgt nun 3.624 Euro.