Die US-Börsenaufsicht hat aktuell eine Strafzahlung in Höhe von 19 Millionen US-Dollar gegen den Vermögensverwalter DWS verhängt, weil dieser mehrere Fondsprodukte als zu nachhaltig beworben hat. Was betroffene Anleger nun wissen müssen.
Besonders relevant für Vermittler sind die Informationspflichten zur Überprüfung der Echtheit von Kundenbewertungen – auch derer, die aus externen Bewertungsplattformen eingebunden werden. RA Björn Thorben M. Jöhnke erläutert die wichtigsten Änderungen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow begleitete ein Verfahren vor dem LG Hamburg erfolgreich, das sich mit der Rechtsfrage beschäftigte, ob Mehrfachagenten mit einer „Unabhängigkeit“ werben dürfen.