Invaliditätsfeststellung
Aktuelles
Keine Fortwirkung der Invaliditätsfeststellung für zweites Unfallereignis
Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung sind regelmäßig verpflichtet ein ärztliches Attest über die Unfalleinwirkung auf den Körper einzureichen. Das OLG Frankfurt untersuchte, ob bei zwei aufeinander folgenden Unfallereignissen, das ärztliche Attest des ersten Unfallgeschehens als Nachweis für das zweite Unfallgeschehen ausreicht.