Tritt der Versicherungsfall ein, kann es zu Unstimmigkeiten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer hinsichtlich der Auslegung allgemeiner Versicherungsbedingungen kommen. Wie eine entsprechende Auslegung erfolgt, erläutert Rechtsanwalt Jens Reichow.
Der BGH entschied: Ein Reservierungsvertrag ist unwirksam, wenn die Rückzahlung der Reservierungsgebühr ausnahmslos ausgeschlossen ist und sich aus dem diesem weder für die Kunden nennenswerte Vorteile ergeben noch seitens des Immobilienmaklers eine geldwerte Gegenleistung zu erbringen ist.
Der BGH entschied, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel, mit der diese von ihren Bausparern in der Ansparphase der Bausparverträge ein Jahresentgelt erhebt, unwirksam ist.