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„Digitale Zugangsrechte“ für Betriebsräte und Gewerkschaften

Die Kommunikation in vielen Betrieben verlagert sich ins Digitale. Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, müssen auch Betriebsräte und Gewerkschaften Zugang haben. Sonst droht die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit ins Leere zu laufen. Die geltende Gesetzeslage räumt solche „digitalen Zugangsrechte“ bereits ein, ergibt ein neues Rechtsgutachten.