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Bauherren dürfen jetzt mit Architekten handeln

Ein Urteil des EuGH zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) legte fest, dass Bauherren individuelle Honorare mit ihrem Architekten vereinbaren können. Außerdem wurde die Auftragserteilung vereinfacht und auch nachträgliche Einzelabsprachen sind möglich.