Grundsätzlich ist der Vermieter dafür zuständig, dass die Heizung funktioniert. Ist sie kaputt, muss er einen Fachbetrieb mit der Reparatur beauftragen. Welche Rechte haben Mieter, wenn der Heizungsausfall nicht zeitnah behoben wird?
Müssen Mieter für die Beseitigung von Schimmel in der Wohnung aufkommen oder können sie sogar stattdessen die Miete kürzen? Die Juristin Michaela Rassat klärt auf.