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Leistungskürzung aufgrund eingeschalteter Herdplatte

Das OLG Bremen urteilte: Wer seine Wohnung verlässt und sich nicht vergewissert, ob die Herdplatte ausgeschaltet ist, handelt grob fahrlässig. Kommt es deswegen zum Brand, ist der Wohngebäudeversicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen.